Unsere AGB´s kannst du hier nachlesen:

(1) Der Verein

Sportunion Quasi Beach, ZRV: 789196603, Vereinssitz: Mining wird folgend „wir“ genannt. Wir bieten unter der Homepage www.quasi-beach.at/anmeldenundbuchen an, sich für verbindlich für verschiedene Dienstleistungen anzumelden und diese kostenpflichtig zu buchen.

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für alle Leistungen zwischen und unseren Vereinsmitglieder aber auch externen Personen (folgend als „Teilnehmer“ bezeichnet) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. 

(2) Der „Teilnehmer“

im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(1) Die weiteren Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Dienstleistungen über unseren www.quasi-beach.at/anmeldenundbuchen.

(2) Unsere Produktbeschreibungen sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(3) Erst bei Eingang einer Bestellung gelten die weiteren Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er den angebotenen Bestellprozess erfolgreich durchläuft. Die Bestellung sieht konkret so aus:

  1. Auswahl des gewünschten Produktes/der gewünschten Produkte
  2. Ausfüllen und Absenden des jeweiligen Buchungsformulars
  3. Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons „in den Warenkorb“
  4. Prüfung der Angaben des gewählten Warenkorbs,
  5. Aufrufen der Bestellübersicht durch Anklicken des entsprechenden Buttons „Weiter zur Kasse“.
  6. Eingabe und Prüfung deiner Adress- und Kontaktdaten, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
  7. Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons „Bestellung Abschicken“. Dies gleicht deiner verbindlichen Bestellung.
  8. Zahlung via „Sofortüberweisung“
  9. Bestätigung deiner erfolgreichen Buchung innerhalb von drei Werktagen an die angegebene E-Mail-Adresse.

(4) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit dem oben genannten Verein zustande.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach dem Auslösen der Bestellung durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

(6) Die Eingabefehler können mittels der üblichen Maus,- Tastatur-, und Browser-Funktionen wie dem „Zurückbutton“ berichtigt werden. Du hast aber auch die Möglichkeit, den Bestellvorgang vorzeitig abzubrechen, das Browserfenster zu schließen und den Vorgang zu wiederholen.

(7) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Du hast deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

(1) Vertragsgegenstand ist

die Erbringung von Dienstleistungen wie die Durchführung und Organisation von Turnieren, Workshops und Beachvolleyballcamps. Hierfür werden Startgelder bzw. Teilnahmegebühren erhoben. Die konkreten Angebote kannst du aus unseren Produktbeschreibungen entnehmen.

(2) Turniere

Die Sportunion Quasi-Beach veranstaltet gemäß ihrer Vereinsstatuten § 2 „Zweck des Vereins“, § 3 „Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks“ und § 4 „Aufbringung der Mittel“ jedes Jahr verschiedene Turniere.

Anmeldung

Um an einem Turnier teilnehmen zu können werden wie in der Beachvolleyballszene üblich Startgelder vom teilnehmenden Team eingehoben. Die Startgebühren dienen dazu, den organisatorischen Aufwand im Vorfeld des Turniers sowie am Turniertag und weitere durch das jeweilige Turnier entstehende Kosten zu decken. Aus Gründen der Planungssicherheit können die Startgelder ausschließlich über die Vereinshomepage im Vorfeld per Sofortüberweisung gebucht werden. Eine Buchung ist nur möglich, sofern Startplätze zur Verfügung stehen.

Eine Turnieranmeldung gilt als Eintritt beim Badesee Gundholling für den jeweiligen Turniertag.

Jedes Team kann für sich je Turnier nur einen Startplatz buchen, weshalb die Namen bei der Buchung via Formular an die Sportunion Quasi-Beach übermittelt werden. Ein Team kann aber mehrere Turniere buchen. Es werden gleichgeschlechtliche Turniere angeboten mit Ausnahme des Er&Sie Turnier, bei dem nur jeweils eine Dame und ein Herr gemeinsam angemeldet werden können.

Eine Auftragsbestätigung folgt per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Verein haftet nicht für sach- oder personenbezogene Schäden im Rahmen des Turniers.

Verschiebung eines Turniers

Sollte ein Turnier seitens des Vereins verschoben oder abgesagt werden, so erlischt die Anmeldung und es folgt eine Rücküberweisung der betreffenden Startgebühr.

Absage eines Teams

Es besteht bei unseren Turnieren grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, da der Vertrag laut § 18 Absatz 1 und 2 des FAGG für Freizeitbetätigungen einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht.

Sollte ein angemeldetes Team am Turniertag nicht erscheinen, so wird das Startgeld einbehalten.

Sollte ein angemeldetes Team am Turniertag zu spät kommen, so werden die versäumten Spiele als Verloren eingetragen, es obliegt dem Veranstalter das Team von der Veranstaltung auszuschließen.

Sollte ein angemeldetes Team bis sieben Tage vor Abhaltung des Turniers ohne Angabe von Gründen absagen, so wird die Startgebühr zurück überwiesen.

Sagt ein angemeldetes Team innerhalb von sieben Tagen vorm Turnier ab – egal aus welchen Gründen – so wird die Startgebühr aufgrund des bisher entstandenen Aufwandes einbehalten und der Startplatz wird wieder freigegeben. Wird bei Absage ein Ersatzteam seitens der absagenden Mannschaft angegeben, so obliegt es dem Veranstalter, das nachgemeldete Team aufzunehmen oder abzulehnen, in beiden Fällen wird das Startgeld einbehalten.

Ummeldungen von einzelnen Spielern oder Spielerinnen sind dem Veranstalter umgehend zu melden.

Die eingeholten Daten werden wie in unseren Datenschutzbestimmungen beschrieben behandelt.

(3) Beachcamp für Vereinsmitglieder

Die Sportunion Quasi-Beach veranstaltet gemäß ihrer Vereinsstatuten § 2 „Zweck des Vereins“, § 3 „Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks“ und § 4 „Aufbringung der Mittel“ ein Beachvolleyball Camp, dessen gebotene Leistungen unter „Angebote“ beschrieben wird. Der Verein ist bemüht, nach besten Wissen und Gewissen Trainings zu organisieren und die angebotenen Leistungen bestmöglich umzusetzen. Witterungsbedingte Absagen von Trainings oder Trainingstagen werden seitens des Vereins entschieden und können nicht beanstandet werden.

Der Verein haftet nicht für sach- oder personenbezogene Schäden im Rahmen des Beachcamps.

Absage des Teilnehmers

Es besteht bei unserem Beachcamp grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, da der Vertrag laut § 18 Absatz 1 und 2 des FAGG für Freizeitbetätigungen einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht.

Sollte eine Absage des Teilnehmer dennoch der nötig sein, so bietet der Verein Sportunion Quasi-Beach drei Möglichkeiten an.

1) die absagende Person sucht eine Ersatzperson, dann entstehen keine zusätzlichen Kosten.

2) der Verein findet eine Ersatzperson, dann behält sich der Verein 10% der Anmeldekosten für dessen Zusatzaufwand ein, den Rest bekommt die abgemeldete Person zurücküberwiesen.

3) keine der betreffenden Parteien findet Ersatz, so fallen 25% der Kosten als Aufwand an, da zu diesem Zeitpunkt bereits eine fixe Buchung mit dem Camp besteht. In diesem Fall bekommst du den restlichen Betrag zurück, der Verein übernimmt die bereits entstandenen Kosten. Achtung: diese Regelung gilt nur für Vereinsmitglieder und sollte nur in absoluten Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. 

Die eingeholten Daten werden wie in unseren Datenschutzbestimmungen beschrieben behandelt.

(5) Beachcamp für Nicht Vereinsmitglieder

Die Sportunion Quasi-Beach veranstaltet gemäß ihrer Vereinsstatuten § 2 „Zweck des Vereins“, § 3 „Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks“ und § 4 „Aufbringung der Mittel“ ein Beachvolleyball Camp, dessen gebotene Leistungen unter „Angebote“ beschrieben wird. Der Verein ist bemüht, nach besten Wissen und Gewissen Trainings zu organisieren und die angebotenen Leistungen bestmöglich umzusetzen. Witterungsbedingte Absagen von Trainings oder Trainingstagen werden seitens des Vereins entschieden und können nicht beanstandet werden.

Der Verein haftet nicht für sach- oder personenbezogene Schäden im Rahmen des Beachcamps.

Absage des Teilnehmers

Es besteht bei unserem Beachcamp grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, da der Vertrag laut § 18 Absatz 1 und 2 des FAGG für Freizeitbetätigungen einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht.

Sollte eine Absage des Teilnehmer dennoch der nötig sein, so bietet der Verein Sportunion Quasi-Beach folgendes an: 

1) die absagende Person sucht eine Ersatzperson, dann entstehen keine zusätzlichen Kosten.

2) der Verein findet eine Ersatzperson, dann behält sich der Verein 10% der Anmeldekosten für dessen Zusatzaufwand ein, den Rest bekommt die abgemeldete Person zurücküberwiesen.

3) keine der betreffenden Parteien findet Ersatz, so fallen 100% der Kosten als Aufwand an, da zu diesem Zeitpunkt bereits eine fixe Buchung mit dem Camp besteht. Der Verein behält sich jedoch vor individuelle Lösungen zu finden. 

Die eingeholten Daten werden wie in unseren Datenschutzbestimmungen beschrieben behandelt.

(6) Workshops

Die Sportunion Quasi-Beach veranstaltet gemäß ihrer Vereinsstatuten § 2 „Zweck des Vereins“, § 3 „Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks“ und § 4 „Aufbringung der Mittel“ Beachvolleyball Wokrshops an, dessen gebotene Leistungen unter „Angebote“ beschrieben wird. Der Verein ist bemüht, mit oder ohne Trainer die Trainings zu organisieren und die angebotenen Leistungen bestmöglich umzusetzen. Witterungsbedingte Absagen von Trainings oder Trainingstagen werden seitens des Vereins entschieden und können nicht beanstandet werden.

Der Verein haftet nicht für sach- oder personenbezogene Schäden im Rahmen des Workshops.

Absage des Teilnehmers

Es besteht bei unseren Workshops grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, da der Vertrag laut § 18 Absatz 1 und 2 des FAGG für Freizeitbetätigungen einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht.

Sollte eine Absage des Teilnehmer dennoch der nötig sein, so bietet der Verein Sportunion Quasi-Beach folgendes an: 

1) die absagende Person sucht eine Ersatzperson, dann entstehen keine zusätzlichen Kosten.

2) der Verein findet eine Ersatzperson, dann behält sich der Verein 50% der Anmeldekosten für dessen Zusatzaufwand ein, den Rest bekommt die abgemeldete Person zurücküberwiesen.

Die eingeholten Daten werden wie in unseren Datenschutzbestimmungen beschrieben behandelt.

(7) Alle weiteren wesentlichen Merkmale der jeweiligen Dienstleistung finden sich in der Produktbeschreibung.

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise beinhalten alle Preisbestandteile.

(2) Der jeweilige Kaufpreis ist vor Abhaltung der Dienstleistung zu leisten (Vorkasse), es sei denn, wir bieten ausdrücklich den Kauf auf Rechnung an. Die dir zur Verfügung stehenden Zahlungsart beschränkt sich auf „Sofortüberweisung“, welche im Bestellprozess ausgewiesen ist. Die Zahlungsansprüche sind somit sofort zur Zahlung fällig.

(3) Bei den Dienstleistungen werden keine Tickets versendet, es entstehen somit keine Versandkosten. Der Eintritt am Badesee Gundholling Mining ist ausschließlich für am Turnier / Workshop teilnehmende Personen frei.

(4) Alle angebotenen Produkte sind ab Überweisung der in der Produktbeschreibung angegebenen Kosten und nach Erhalt einer Bestätigung gültig. Wir behalten uns vor bei Überbuchungen dir deine geleisteten Kosten zurückzuerstatten, wenn deine Teilnahme aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein sollte.

(1) Die Dienstleistung (zB der Startplatz) bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Es besteht bei unseren Veranstaltungen grundsätzlich kein Rücktrittsrecht, da der Vertrag laut § 18 Absatz 1 und 2 des FAGG für Freizeitbetätigungen einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistung vorsieht.

(1) Unter dem Vorbehalt der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist für den Verein ausgeschlossen. Ebenso ist eine Haftung von uns für Folgeschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Teilnehmer ausgeschlossen.

(3) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Ebenso, wenn der Schaden aus Gefahren entsteht, die weder für das Rechtsverhältnis typisch sind, noch nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles vorhersehbar waren. Diese Haftungsbeschränkungen gelten gegenüber TeilnehmerInnen des Weiteren nicht bei Schäden an uns, allenfalls zur Bearbeitung übergebenen Sachen.

Unsere Vertragssprache ist ausschließlich auf Deutsch beschränkt.

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Teilnehmer einer Veranstaltung bekommen ihre Teilnahmegebühr bei Absage der Veranstaltung retour überwiesen. Wird eine Veranstaltung verschoben, so kann der Teilnehmer entscheiden, ob die Teilnahmegebühr zurück verlangt wird oder ob er/sie den Ersatztermin wahrnimmt (im zweiten Fall wird die Teilnamegebühr einbehalten).

In Fällen höherer Gewalt und anderen unverschuldeten Ereignisse, wie Wetter-, Betriebs-, Verkehrs-, Datentransfer- und Energieversorgungsstörungen, Aussperrungen, sind wir berechtigt, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen.

(1) Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand für sämtliche sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart, was allerdings gegenüber TeilnehmerInnen nur insoweit gilt, als der/die Teilnehmer in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Verbraucher im Ausland wohnt. 

(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden hier ausdrücklich keine Anwendung.

(3) Sofern es sich beim Teilnehmer um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.